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Kryptowährungen sind längst keine Randerscheinung mehr. Doch was passiert steuerlich, wenn du Bitcoin & Co. verkaufst? Ist das ein privates Veräußerungsgeschäft oder betriebliches Einkommen? Und wie sieht es mit Gewinnen und Verlusten aus? Lass uns das Ganze mal aufdröseln!


Privates Veräußerungsgeschäft: Spekulationsfrist beachten!

Wenn du Kryptowährungen im Privatvermögen hältst, unterliegt der Verkauf der Regelung zu privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG. Die wichtigste Frage: Hast du die Coins länger als ein Jahr gehalten?

  • Ja? Glück gehabt! Dann ist der Gewinn steuerfrei.
  • Nein? Dann musst du den Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.

Das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 konkretisiert diese Regelung und betont, dass auch für Staking oder Lending die Haltefrist von 1 Jahr gilt. Dies ist besonders für Anleger wichtig, die zusätzliche Erträge durch das Verleihen ihrer Coins erzielen wollen.

Beispiel 1: Steuerfreie Veräußerung

Anna kauft im Januar 2023 Bitcoin für 5.000 Euro. Im Februar 2025 verkauft sie ihre Coins für 12.000 Euro. Da mehr als ein Jahr vergangen ist, ist der Gewinn von 7.000 Euro steuerfrei.

Beispiel 2: Steuerpflichtige Veräußerung

Max kauft im April 2024 Ethereum für 3.000 Euro und verkauft sie im Dezember 2024 für 6.000 Euro. Da er innerhalb der Einjahresfrist verkauft, muss er die 3.000 Euro Gewinn versteuern.


Betriebsvermögen: Gewinne immer steuerpflichtig!

Wenn du Kryptowährungen als Teil deines Unternehmens hältst, z.B. als Selbständiger oder im Rahmen einer GmbH, gibt es keine Steuerfreiheit nach einem Jahr. Gewinne aus dem Verkauf unterliegen der Einkommensteuer (bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften) oder der Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften).

Beispiel 3: Gewerbliche Veräußerung

Unternehmer Tom kauft für sein IT-Unternehmen im Juni 2024 Bitcoin für 10.000 Euro. Im November 2024 verkauft er sie für 15.000 Euro. Der Gewinn von 5.000 Euro wird als betriebliches Einkommen versteuert.


Verluste verrechnen: Das solltest du wissen!

Nicht immer läuft es gut. Was passiert, wenn du Verlust machst?

  • Privates Vermögen: Verluste aus Krypto-Verkäufen kannst du nur mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen verrechnen. Du kannst sie nicht mit Kapitalerträgen oder Gehalt (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) oder bspw. Vermietungseinkünften  verrechnen! Achtung: Der Verlust kann nur verrechnet werden, wenn die Haltedauer weniger als 1 Jahr beträgt. Ansonsten ist wie der Gewinn auch der Verlust nach 1 Jahr steuerfrei und damit nicht verrechenbar!
  • Betriebsvermögen: Verluste können mit anderen betrieblichen Einkünften verrechnet werden.

Beispiel 4: Verlust im Privatvermögen

Lisa kauft im Januar 2024 Solana für 4.000 Euro und verkauft sie im November 2024 für 2.000 Euro. Sie hat einen Verlust von 2.000 Euro. Diesen kann sie nur mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen verrechnen, aber nicht mit ihrem Arbeitslohn.

Beispiel 5: Verlust im Betriebsvermögen

Firma XY kauft Kryptowährungen für 10.000 Euro, verkauft sie später für 6.000 Euro. Der Verlust von 4.000 Euro kann gegen andere Gewinne des Unternehmens gerechnet werden und senkt somit die Steuerlast.


Optimale Steuerstrategie: Verluste gezielt nutzen

Falls du innerhalb eines Jahres einen Verlust machst, kannst du ihn nur mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen verrechnen. Daher könnte es sinnvoll sein:

  1. Gewinne und Verluste gezielt zu steuern: Falls du innerhalb eines Jahres einen steuerpflichtigen Gewinn (Haltedauer < 1 Jahr) realisiert hast, kannst du einen geplanten Verlustverkauf (Ebenfalls Haltedauer < 1 Jahr) in dasselbe Jahr legen, um ihn steuerlich auszugleichen.
  2. Nicht genutzte Verluste ins Folgejahr mitnehmen: Falls du im laufenden Jahr keine Gewinne hast, kannst du Verluste in kommenden Jahren nutzen, um Steuern zu sparen.
  3. Prüfen, ob eine betriebliche Nutzung sinnvoll ist: Falls du öfter mit Kryptowährungen handelst, kann es sich lohnen, eine gewerbliche Struktur zu wählen, um Verluste mit anderen Einkünften zu verrechnen.

Fazit: Wie du dich steuerlich optimal aufstellst

  • Hältst du Kryptowährungen privat? Dann halte sie mindestens ein Jahr, um Gewinne steuerfrei mitzunehmen.
  • Handelst du regelmäßig oder nutzt Krypto geschäftlich? Dann sind Gewinne immer steuerpflichtig.
  • Verluste kannst du nur begrenzt verrechnen, je nachdem, ob es sich um Privat- oder Betriebsvermögen handelt.
  • Eine kluge Steuerstrategie hilft, Verluste bestmöglich zu nutzen.

Hast du Fragen zu Deiner individuellen Krypto-Steuerstrategie? Dann kontaktiere uns sehr gerne.

Beste Grüße

Dipl.-Kfm. (FH) Sebastian Maisel
Steuerberater

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